Strom anmelden beim Umzug: Schritt für Schritt
Was du brauchst, wann du dich kümmern solltest und wie du den alten Vertrag loswirst – ohne doppelt zu zahlen.
- Neuen Stromvertrag am besten 2–4 Wochen vor dem Einzug abschließen.
- Alten Vertrag beim Umzug mit 6 Wochen Frist kündigen – ein Sonderkündigungsrecht gibt es dafür (§ 41b EnWG).
- Wer gar nichts tut, wird automatisch vom Grundversorger beliefert. Das ist nicht automatisch der günstigste Tarif.
1. Diese Angaben brauchst du
- Neue Adresse und Einzugsdatum
- Zählernummer des Stromzählers der neuen Wohnung. Sie steht auf dem Zähler selbst. Kommst du vorher nicht heran, frag Vermieter oder Vormieter – manchmal steht sie auch im Übergabeprotokoll.
- Zählerstand beim Einzug – kannst du in der Regel nach dem Einzug nachreichen.
- Geschätzter Jahresverbrauch: Am besten aus deiner letzten Jahresabrechnung. Ziehst du zum ersten Mal allein, musst du schätzen. Lieber realistisch als zu niedrig: Danach richtet sich dein monatlicher Abschlag, und eine zu niedrige Schätzung führt zu einer Nachzahlung.
- Bankverbindung für die Abschläge.
2. Tarif vergleichen und abschließen
Gib im Vergleich die Postleitzahl der neuen Adresse ein – Preise und Anbieter hängen vom Ort ab. Achte nicht nur auf den Preis im ersten Jahr, sondern auch auf Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist und Preisgarantie. Beim Abschluss gibst du an, dass es sich um einen Einzug handelt, und nennst das Einzugsdatum.
Strom-Vergleich öffnen →3. Alten Stromvertrag kündigen
Ziehst du um, darfst du deinen bisherigen Stromvertrag außerordentlich kündigen – mit einer Frist von sechs Wochen, zum Auszug oder zu einem späteren Zeitpunkt (§ 41b EnWG). Gib dabei deine neue Adresse an.
Wichtig: Bietet dir dein bisheriger Anbieter innerhalb von zwei Wochen an, dich an der neuen Adresse zu den bisherigen Bedingungen weiter zu beliefern, und ist das dort möglich, gilt die Sonderkündigung nicht. Dann läuft der alte Vertrag an der neuen Adresse weiter.
Ziehst du zusammen mit jemandem in eine Wohnung, in der der Vertrag schon auf diese Person läuft, brauchst du keinen eigenen Vertrag.
4. Am Umzugstag: Zählerstände dokumentieren
Fotografiere den Zähler in der alten und der neuen Wohnung – mit Zählerstand, Zählernummer und Datum. Gib die Stände an alten und neuen Anbieter weiter. Das ist dein Nachweis, falls es bei der Schlussrechnung oder der ersten Abrechnung Unstimmigkeiten gibt.
Was passiert, wenn ich mich zu spät kümmere?
Der Strom bleibt nicht aus. Wer Strom verbraucht, ohne einen Vertrag zu haben, wird vom örtlichen Grundversorger beliefert – zunächst in der Ersatzversorgung (§ 38 EnWG), danach in der Grundversorgung (§ 36 EnWG). Du kannst auch dann jederzeit vergleichen und wechseln.
Und Internet und Gas?
Internet braucht oft den meisten Vorlauf, Gas nur, wenn du eine eigene Gastherme hast. Alles zusammen mit Zeitplan: Umzugs-Checkliste für Strom, Gas und Internet.
Stand: November 2026. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Angaben zu Tarifen und Preisen findest du ausschließlich im jeweiligen Vergleich.