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Umzug oder erste eigene Wohnung: Strom, Gas und Internet richtig regeln

Drei Verträge, an die beim Umzug fast jeder zu spät denkt. Hier steht, was du wann erledigen musst – und an welcher Stelle sich ein Vergleich lohnt.

Die Checkliste

4–6 Wochen vorher

1. Internet: Umzug melden oder neu abschließen

Internetanschlüsse brauchen oft am längsten, weil ein Techniker oder eine Freischaltung nötig sein kann. Kläre deshalb früh, ob dein bisheriger Anbieter an der neuen Adresse verfügbar ist.

Internet beim Umzug: alle Regeln im Detail →

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2–4 Wochen vorher

2. Strom für die neue Wohnung abschließen

Wer beim Einzug keinen Stromvertrag abgeschlossen hat, wird automatisch vom örtlichen Grundversorger beliefert – zunächst in der Ersatzversorgung (§ 38 EnWG), danach in der Grundversorgung (§ 36 EnWG). Das ist nicht automatisch der günstigste Tarif. Vergleiche deshalb, bevor du dich festlegst.

Strom anmelden beim Umzug: alle Schritte im Detail →

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2–4 Wochen vorher (nur mit Gasheizung)

3. Gas: prüfen, ob du selbst einen Vertrag brauchst

Bei vielen Mietwohnungen läuft die Heizung über den Vermieter und wird mit den Nebenkosten abgerechnet. Hast du eine eigene Gastherme in der Wohnung, brauchst du meist einen eigenen Gasvertrag. Im Zweifel: im Mietvertrag nachsehen oder den Vermieter fragen.

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Am Umzugstag

4. Zählerstände fotografieren

Fotografiere Strom- und (falls vorhanden) Gaszähler in der alten und der neuen Wohnung – mit Zählernummer und Datum. Das ist dein Nachweis, falls es später Streit um die Abrechnung gibt. Gib die Stände an alten und neuen Anbieter weiter.

Ratgeber

Kurz gefragt

Muss ich mich beim Grundversorger abmelden, wenn ich einen neuen Tarif abschließe?

Nein. In der Regel kümmert sich der neue Anbieter um die Anmeldung. Prüfe trotzdem, ob du eine Bestätigung mit Lieferbeginn bekommst.

Was ist, wenn ich schon eingezogen bin und noch nichts abgeschlossen habe?

Dann wirst du bereits vom Grundversorger beliefert. Du kannst trotzdem jederzeit vergleichen und wechseln.

Stand: November 2026. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Angaben zu Tarifen und Preisen findest du ausschließlich im jeweiligen Vergleich.