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Internet beim Umzug: mitnehmen oder kündigen?

Was das Gesetz zum Umzug mit Internetvertrag sagt – und wie du vermeidest, in der neuen Wohnung wochenlang offline zu sein.

Kurz gesagt:

1. Zuerst prüfen: Wie lange läuft dein Vertrag noch?

Schau in deinen Vertragsunterlagen oder im Kundenkonto nach, wann die Mindestlaufzeit endet. Davon hängt ab, wie frei du bist:

2. Was § 60 TKG beim Umzug regelt

Ziehst du um und willst deinen Vertrag behalten, muss der Anbieter die vereinbarte Leistung an der neuen Adresse erbringen – ohne Änderung der Laufzeit und der übrigen Vertragsinhalte, soweit er sie dort anbietet. Er darf dafür ein angemessenes Entgelt verlangen, aber höchstens so viel wie für die Schaltung eines Neuanschlusses (§ 60 Abs. 1 TKG).

Bietet der Anbieter die vertraglich vereinbarte Leistung an der neuen Adresse nicht an, kannst du mit einer Frist von einem Monat kündigen – zum Auszug oder zu einem späteren Zeitpunkt (§ 60 Abs. 2 TKG).

3. Früh anfangen: 4–6 Wochen vorher

Für einen Anschluss kann eine Freischaltung oder ein Technikertermin nötig sein. Melde den Umzug bzw. bestelle den neuen Anschluss deshalb früh und lass dir den Aktivierungstermin bestätigen.

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4. Übergangszeit überbrücken

Klappt der Anschluss nicht pünktlich zum Einzug, hilft für die ersten Tage oft das Smartphone als Hotspot. Prüfe vorher, wie viel Datenvolumen dein Mobilfunktarif hat.

Und Strom und Gas?

Beim Strom gibt es ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht beim Umzug, aber mit sechs Wochen Frist: Strom anmelden beim Umzug. Alles zusammen mit Zeitplan: Umzugs-Checkliste.

Stand: November 2026. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Angaben zu Tarifen und Preisen findest du ausschließlich im jeweiligen Vergleich.