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Gasvertrag oder Nebenkosten? So erkennst du, ob du Gas selbst abschließen musst

Bei Gas ist die Frage nicht „welcher Tarif?“, sondern zuerst: Musst du überhaupt selbst einen Vertrag abschließen?

Kurz gesagt:

1. Woran du erkennst, welche Heizung du hast

Im Zweifel: Vermieter oder Hausverwaltung fragen. Das geht schneller als raten.

2. Zentralheizung: Was der Vermieter abrechnet

Bei zentralen Heizungsanlagen verteilt der Gebäudeeigentümer die Kosten nach der Heizkostenverordnung auf die Wohnungen. Du zahlst dann monatliche Vorauszahlungen mit der Miete und bekommst einmal im Jahr eine Abrechnung. Einen eigenen Gasvertrag brauchst du nicht – und kannst den Gasanbieter in diesem Fall auch nicht selbst wählen.

3. Eigene Gastherme: Vertrag abschließen

Mit eigener Gastherme läuft es wie beim Strom: neue Adresse, Einzugsdatum, Zählernummer des Gaszählers und eine Schätzung des Verbrauchs. Den Verbrauch des Vormieters kennst du meist nicht – frag den Vermieter, ob er einen Richtwert nennen kann, oder schätze lieber etwas höher, damit keine große Nachzahlung entsteht.

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4. Was passiert, wenn du nichts tust?

Dann beliefert dich der örtliche Grundversorger (§ 36 EnWG). Diesen Grundversorgungsvertrag kannst du mit einer Frist von zwei Wochen in Textform kündigen (§ 20 GasGVV) – zum Beispiel, wenn du einen anderen Tarif gefunden hast.

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Stand: November 2026. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Angaben zu Tarifen und Preisen findest du ausschließlich im jeweiligen Vergleich.