Gasvertrag oder Nebenkosten? So erkennst du, ob du Gas selbst abschließen musst
Bei Gas ist die Frage nicht „welcher Tarif?“, sondern zuerst: Musst du überhaupt selbst einen Vertrag abschließen?
- Zentralheizung für das ganze Haus: Der Vermieter kauft die Energie ein und verteilt die Kosten über die Heizkostenabrechnung. Kein eigener Gasvertrag.
- Eigene Gastherme in der Wohnung (Gasetagenheizung): In der Regel brauchst du einen eigenen Gasvertrag.
- Tust du nichts, beliefert dich der Grundversorger. Diesen Vertrag kannst du mit zwei Wochen Frist kündigen.
1. Woran du erkennst, welche Heizung du hast
- Gastherme in der Wohnung: Ein Gerät, meist in Küche, Bad oder Abstellraum, an dem ein Gasrohr ankommt. Dann hast du oft auch einen eigenen Gaszähler mit deiner Wohnungsnummer.
- Zentralheizung: Die Heizungsanlage steht im Keller oder Heizraum und versorgt alle Wohnungen. In der Wohnung gibt es dann meist nur Heizkörper mit Verdunstern oder elektronischen Heizkostenverteilern.
- Mietvertrag und Nebenkostenaufstellung: Stehen dort „Heizkosten“ oder „Kosten der zentralen Heizungsanlage“, läuft die Heizung über den Vermieter.
Im Zweifel: Vermieter oder Hausverwaltung fragen. Das geht schneller als raten.
2. Zentralheizung: Was der Vermieter abrechnet
Bei zentralen Heizungsanlagen verteilt der Gebäudeeigentümer die Kosten nach der Heizkostenverordnung auf die Wohnungen. Du zahlst dann monatliche Vorauszahlungen mit der Miete und bekommst einmal im Jahr eine Abrechnung. Einen eigenen Gasvertrag brauchst du nicht – und kannst den Gasanbieter in diesem Fall auch nicht selbst wählen.
3. Eigene Gastherme: Vertrag abschließen
Mit eigener Gastherme läuft es wie beim Strom: neue Adresse, Einzugsdatum, Zählernummer des Gaszählers und eine Schätzung des Verbrauchs. Den Verbrauch des Vormieters kennst du meist nicht – frag den Vermieter, ob er einen Richtwert nennen kann, oder schätze lieber etwas höher, damit keine große Nachzahlung entsteht.
Gas-Vergleich öffnen →4. Was passiert, wenn du nichts tust?
Dann beliefert dich der örtliche Grundversorger (§ 36 EnWG). Diesen Grundversorgungsvertrag kannst du mit einer Frist von zwei Wochen in Textform kündigen (§ 20 GasGVV) – zum Beispiel, wenn du einen anderen Tarif gefunden hast.
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Stand: November 2026. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Angaben zu Tarifen und Preisen findest du ausschließlich im jeweiligen Vergleich.