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Strom und Internet in der WG: Wer schließt ab, wer zahlt?

In einer WG gibt es meist nur einen Strom- und einen Internetvertrag – aber mehrere Leute, die ihn nutzen. So regelt ihr das ohne Streit.

Kurz gesagt:

1. Wer schließt den Vertrag ab?

Wer unterschreibt, ist gegenüber dem Anbieter Vertragspartner – und damit derjenige, an den sich Rechnungen und Mahnungen richten. Für die anderen in der WG ist das bequem, für den Vertragsinhaber ein Risiko, wenn jemand seinen Anteil nicht zahlt. Am besten übernimmt die Person den Vertrag, die voraussichtlich am längsten in der Wohnung bleibt.

2. Kosten fair aufteilen

3. Tarif wählen

Gerade beim Internet lohnt der Blick auf die Leistung: Mehrere Personen streamen und arbeiten gleichzeitig. Achtet auf Mindestlaufzeit und den Preis nach dem ersten Jahr – denn wer weiß, wer in zwei Jahren noch in der WG wohnt.

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Beim Strom gilt das Gleiche wie in jeder Wohnung: Ohne eigenen Vertrag beliefert euch der Grundversorger. Ein Vergleich vor dem Einzug lohnt sich.

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4. Wenn der Vertragsinhaber auszieht

Der Vertrag läuft auf die Person, die ausziehen will. Beim Strom kann sie den Vertrag beim Umzug mit sechs Wochen Frist kündigen (§ 41b EnWG), beim Internet gelten die Regeln aus Internet beim Umzug. Klärt deshalb früh, ob jemand aus der WG einen neuen Vertrag abschließt oder ob der Anbieter eine Übernahme ermöglicht.

5. Rundfunkbeitrag

Der Rundfunkbeitrag wird pro Wohnung gezahlt, nicht pro Person. In einer WG zahlt also eine Person für alle – die Aufteilung regelt ihr intern. Angemeldet wird über den Beitragsservice.

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Stand: November 2026. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Angaben zu Tarifen und Preisen findest du ausschließlich im jeweiligen Vergleich.