Zählerstand beim Auszug: Was du dokumentieren musst
Fünf Minuten am Umzugstag ersparen dir später Diskussionen über die Schlussrechnung.
Kurz gesagt:
- Strom- und (falls vorhanden) Gaszähler in der alten und der neuen Wohnung fotografieren.
- Aufs Foto: Zählerstand, Zählernummer, Datum.
- Stände an alten und neuen Anbieter melden – und im Übergabeprotokoll mit dem Vermieter festhalten.
1. Welche Zähler?
- Stromzähler: Den hat praktisch jede Wohnung. Er hängt im Zählerschrank in der Wohnung, im Flur oder im Keller. Mehrere Zähler? Dann auf die Wohnungsnummer oder Zählernummer in deinem Vertrag achten.
- Gaszähler: Nur wenn du eine eigene Gastherme hast. Mehr dazu: Brauche ich einen eigenen Gasvertrag?
- Wasser und Heizung: Bei Mietwohnungen meist über den Vermieter. Die Stände gehören ins Übergabeprotokoll.
2. So dokumentierst du richtig
- Foto so aufnehmen, dass Zählerstand und Zählernummer gleichzeitig lesbar sind.
- Datum festhalten – die Zeitangabe im Foto reicht oft, sicherer ist ein Zettel mit Datum im Bild.
- Stände zusätzlich ins Übergabeprotokoll schreiben und von beiden Seiten unterschreiben lassen.
3. Wem du die Stände meldest
- Alter Anbieter: Zählerstand der alten Wohnung zum Auszugstag – dafür erstellt er die Schlussrechnung.
- Neuer Anbieter: Zählerstand der neuen Wohnung zum Einzugstag.
Warst du in der alten Wohnung in der Grundversorgung, kannst du diesen Vertrag mit zwei Wochen Frist in Textform kündigen (§ 20 StromGVV). Bei einem anderen Tarif gilt beim Umzug das Sonderkündigungsrecht mit sechs Wochen Frist (§ 41b EnWG).
4. Für die neue Wohnung schon geregelt?
Wenn du für die neue Wohnung noch keinen Stromvertrag hast, wirst du ab Einzug vom Grundversorger beliefert. Vergleichen und wechseln geht trotzdem jederzeit.
Strom-Vergleich öffnen →Weiterlesen
Stand: November 2026. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Angaben zu Tarifen und Preisen findest du ausschließlich im jeweiligen Vergleich.